Wir sind Ihr Partner
für Hybrid-DRGs

Mit der am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung – kurz Hybrid-DRG-V – ist der Startschuss für die Hybrid-DRGs gefallen. Die PVS übernimmt den vollständigen Abrechnungsprozess für Hybrid-DRGs mit den entsprechenden Kostenträgern.

7 Gründe, warum es sich lohnt, diese neue Vergütungssystematik über die PVS abzurechnen:

  • Wir fungieren als Mittelsmann zwischen Arzt und Krankenkasse und übernehmen alle Formalien.


  • Die Anschaffung einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.


  • Die Gesamtfallpauschale sieht keine Verteilung der Vergütung an die beteiligten Ärzte vor.

  • Wir legen auf Wunsch für jeden Leistungserbringer individuelle Beteiligungen an, so dass die Vergütung entsprechend verteilt werden kann.


  • Wie bei der Privatabrechnung übernehmen wir die Überwachung der fristgerechten Zahlung und den Schriftverkehr.


  • Alle Erträge auf einen Blick in einem PVS Konto – analog der Privatabrechnung.


  • Die Experten der PVS sind erfahren in ähnlichen Abrechnungsformen, wie z. B. IV, und stehen Ärzten bei Fragen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung zur Verfügung.

Auf einen Blick:

Unsere Leistungen rund um die
Hybrid-DRG-
Abrechnung

  • Treuhänderische Verwaltung der Honorare

  • Honorarsplitting an die beteiligten Leistungserbringer und Kostenstellen 

  • Bereitstellung eines zertifizierten Groupers

  • Rechnungsversand direkt an die entsprechende Krankenkasse

  • Korrespondenz und Forderungsmanagement