Wir sind Ihr Partner
für Hybrid-DRGs
Mit der am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung – kurz Hybrid-DRG-V – ist der Startschuss für die Hybrid-DRGs gefallen. Die PVS übernimmt den vollständigen Abrechnungsprozess für Hybrid-DRGs mit den entsprechenden Kostenträgern.
7 Gründe, warum es sich lohnt, diese neue Vergütungssystematik über die PVS abzurechnen:
Wir fungieren als Mittelsmann zwischen Arzt und Krankenkasse und übernehmen alle Formalien.
Die Anschaffung einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.
Die Gesamtfallpauschale sieht keine Verteilung der Vergütung an die beteiligten Ärzte vor.
Wir legen auf Wunsch für jeden Leistungserbringer individuelle Beteiligungen an, so dass die Vergütung entsprechend verteilt werden kann.
Wie bei der Privatabrechnung übernehmen wir die Überwachung der fristgerechten Zahlung und den Schriftverkehr.
Alle Erträge auf einen Blick in einem PVS Konto – analog der Privatabrechnung.
Die Experten der PVS sind erfahren in ähnlichen Abrechnungsformen, wie z. B. IV, und stehen Ärzten bei Fragen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung zur Verfügung.
Auf einen Blick:
Unsere Leistungen rund um die
Hybrid-DRG-
Abrechnung
Treuhänderische Verwaltung der Honorare
Honorarsplitting an die beteiligten Leistungserbringer und Kostenstellen
Bereitstellung eines zertifizierten Groupers
Rechnungsversand direkt an die entsprechende Krankenkasse
Korrespondenz und Forderungsmanagement