Erfolgstipp: Rechnung fremder Ärzte
Datum
10.01.2025
Erfolgstipps: Rechnung fremder Ärzte
Es kommt immer wieder vor: Patienten erhalten nach ihrer Behandlung eine zusätzliche Rechnung von einem externen Kollegen, wie einem Laborarzt oder Zytologen – und sind dann oft überrascht.
Um Missverständnisse zu vermeiden und die Patienten richtig zu informieren, ist es wichtig, bereits im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass neben der eigenen Rechnung auch eine separate Rechnung von einem externen Kollegen kommen kann.
Beispiel: „Die Probe wird in einem Labor untersucht, und Sie erhalten eine separate Rechnung direkt von dort.“
So vermeiden Sie Rückfragen und stellen sicher, dass Sie den Anforderungen des § 4 Abs. 5 der GOÄ entsprechen.