Eine Praxismitarbeiterin sitzt vor einem Computer und rechnet die Privatpatienten der Praxis nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte ab. Dort sind die aktuellen Ziffern zu finden u.a. die Ziffer 1. Sie steht für Beratungsleistungen eines Arztes.

GOÄ Ziffer 1

Let's talk about GOÄ - GOÄ-Ziffer 1

Leistungstext GOÄ Ziffer 1:
Beratung – auch mittels Fernsprecher

Die Beratung ist eine höchstpersönliche Leistung und kann somit nicht an nicht-ärztliche Mitarbeiter (wie z. B. MFA) delegiert werden!

Sie hat keine Mindestdauer und ist nicht neben anderen Beratungsleistungen berechnungsfähig.

Ziffer 1 ist im Behandlungsfall nur 1x neben Leistungen des Abschnittes C - O berechnungsfähig

Praxistipp:

  • Beratung bis 9 Minuten Ziffer 1 mit Faktor 2,3 berechnen

  • Beratungen über 10 Minuten Ziffer 1 mit Faktor 3,5 berechnen

Begründung: Ausführliche Beratung mit erhöhtem Zeitaufwand >10 Minuten.