GOÄ Ziffer 3
Datum
21.03.2024
Leistungstext GOÄ Ziffer 3:
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher
hat eine Mindestdauer von 10 Minuten
nur berechnungsfähig als alleinige Leistung
ODER
im Zusammenhang mit den Ziffern 5-8, sowie 800 oder 801 und neben den Ziffern 70-85
nur einmal pro Behandlungsfall, ansonsten nur mit Begründung möglich
Mögliche Begründungen können sein:
Verschlimmerung
anhaltende Beschwerden
Medikamentenunverträglichkeit
Gespräch über operative Möglichkeiten
Therapieeinstellung bei chronischen Erkrankungen
zusätzliche Begleiterkrankungen
Praxistipp:
Je nach Versicherungstarif kann bei einer Beratungen ab 20 Minuten Ziffer 3 bis Faktor 3,5 gesteigert werden