Das Bild zeigt einen Arzt im Austausch mit einer Privatpatientin. Die Ziffer 3 ist eine Beratungsleitung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.

GOÄ Ziffer 3

Leistungstext GOÄ Ziffer 3:
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher

  • hat eine Mindestdauer von 10 Minuten

  • nur berechnungsfähig als alleinige Leistung 


            ODER

  • im Zusammenhang mit den Ziffern 5-8, sowie 800 oder 801 und neben den Ziffern 70-85

  • nur einmal pro Behandlungsfall, ansonsten nur mit Begründung möglich

Mögliche Begründungen können sein:

  • Verschlimmerung

  • anhaltende Beschwerden

  • Medikamentenunverträglichkeit

  • Gespräch über operative Möglichkeiten

  • Therapieeinstellung bei chronischen Erkrankungen

  • zusätzliche Begleiterkrankungen

Praxistipp:
Je nach Versicherungstarif kann bei einer Beratungen ab 20 Minuten Ziffer 3 bis Faktor 3,5 gesteigert werden