GOÄ Ziffer 34
Let's talk about GOÄ - Ziffer 34
Leistungstext GOÄ Ziffer 34:
Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung ‒ gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken ‒, einschließlich Beratung ‒ gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen. ….(Quelle: unsere Seminare, GOÄ, Kommentar Brück)
Bedingungen zur Anwendung der Ziffer 34:
Hat ein Mindestdauer von 20 Minuten
Steht im Zusammenhang mit der Feststellung oder der erheblichen Verschlimmerung einer Krankheit
Die Erkrankung muss nachhaltig lebensverändernd oder lebensbedrohend sein
Innerhalb von 6 Monaten nur 2 x berechnungsfähig
GOÄ Ziffer 1, 3, 4 ,15 und/oder 30 nicht daneben berechnungsfähig
Anwendungsbeispiele:
Befundbesprechung bei Erstdiagnose Tumorerkrankung
Besprechung der Verschlimmerung einer bestehenden Demenzerkrankung mit Angehörigen
Besprechung der geplanten Tumorentfernung bei Mamma Carcinom
Befundbesprechung bei schwerer koronarer Herzerkrankung und geplanter ACVB-OP
Praxistipp:
Je nach Versicherungstarif kann die Erörterung über 30 Minuten Ziffer 34 mit Faktor 3,5 berechnet werden.