GOÄ Ziffer 34

Let's talk about GOÄ - Ziffer 34

Leistungstext GOÄ Ziffer 34:
Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung
in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung ‒ gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken ‒, einschließlich Beratung ‒ gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen. ….(Quelle: unsere Seminare, GOÄ, Kommentar Brück)

Bedingungen zur Anwendung der Ziffer 34:

  • Hat ein Mindestdauer von 20 Minuten

  • Steht im Zusammenhang mit der Feststellung oder der erheblichen Verschlimmerung einer Krankheit

  • Die Erkrankung muss nachhaltig lebensverändernd oder lebensbedrohend sein

  • Innerhalb von 6 Monaten nur 2 x berechnungsfähig

  • GOÄ Ziffer 1, 3, 4 ,15 und/oder 30 nicht daneben berechnungsfähig

Anwendungsbeispiele:

  • Befundbesprechung bei Erstdiagnose Tumorerkrankung

  • Besprechung der Verschlimmerung einer bestehenden Demenzerkrankung mit Angehörigen

  • Besprechung der geplanten Tumorentfernung bei Mamma Carcinom

  • Befundbesprechung bei schwerer koronarer Herzerkrankung und geplanter ACVB-OP

Praxistipp:
Je nach Versicherungstarif kann die Erörterung über 30 Minuten Ziffer 34 mit Faktor 3,5 berechnet werden.