Ein Physiotherapeut wendet bei einem Patienten Kinesiotapes auf dem Rücken an. Diese können als IGeL abgerechnet werden.

Kinesiotapes als IGeL bei GKV-Patienten

  • Leistung entspricht der GOÄ Ziffer 207 analog je Taping

  • Kleinere Gelenke werden mit der GOÄ Ziffer 206 analog abgerechnet

  • Tapeverbände ohne Einschließung eines Gelenkes werden mit der GOÄ Ziffer 201 analog abgerechnet

Tipp:

  • Materialkosten nicht vergessen

  • bei großer Ausdehnung des zu tapenden Bereiches kann der Faktor gesteigert werden