Mehrfachberechnung von multiplen Prostata-Punktionen
Mehrfachberechnung von multiplen Prostata-Punktionen
Die frühere Empfehlung der Bundesärztekammer, bei multiplen Prostata-Punktionen (PEs) die Nr. 319 GOÄ (Punktion Prostata, 200 Punkte) höchstens sechsmal anzusetzen, ist nicht mehr zeitgemäß. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der entnommenen Biopsien erheblich erhöht, insbesondere im Vergleich zur Empfehlung von 2003. Eine feste zahlenmäßige Begrenzung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erscheint daher nicht mehr angemessen.
Der diagnostische Mehrwert einer erweiterten Prostatabiopsie, die auch die lateralen peripheren Zonen einbezieht, rechtfertigt die vollständige Erstattung der tatsächlichen Anzahl der entnommenen Proben. Urologen können sich nun auf die aktualisierte Empfehlung der Bundesärztekammer berufen.
Argumentationsgrundlage für Urologen
Diese Empfehlung bietet insbesondere denjenigen Urologen eine wertvolle Unterstützung, die bereits in der Vergangenheit die Nr. 319 GOÄ für die tatsächliche Anzahl durchgeführter Biopsien (z. B. zehn- bis zwölfmal) korrekt abgerechnet haben und dabei auf Widerstände bei der Erstattung gestoßen sind.
Zusätzlich berechenbare Leistungen:
MRT-fusionierte Prostatabiopsie: Sollte die Biopsie MRT-fusioniert durchgeführt werden, ist dies gesondert berechnungsfähig.
Materialkosten: Denken Sie auch an die Berechnung der Auslagen, wie z. B. für Biopsienadeln.
Hinweis zur Gebührenordnung
Die Prostatastanzbiopsie ist korrekt der Ziffer 319 GOÄ zuzuordnen. Die Abrechnung über die Nummer 2402 GOÄ („Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe, z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur, oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle, z. B. Zunge“) ist nicht zutreffend.