Let's talk about GOÄ - GOÄ-Ziffer 1
Leistungstext GOÄ Ziffer 1:
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Die Beratung ist eine höchstpersönliche Leistung und kann somit nicht an nicht-ärztliche Mitarbeiter (wie z. B. MFA) delegiert werden!
Sie hat keine Mindestdauer und ist nicht neben anderen Beratungsleistungen berechnungsfähig.
Ziffer 1 ist im Behandlungsfall nur 1x neben Leistungen des Abschnittes C - O berechnungsfähig
Praxistipp:
Beratung bis 9 Minuten Ziffer 1 mit Faktor 2,3 berechnen
Beratungen über 10 Minuten Ziffer 1 mit Faktor 3,5 berechnen
Begründung: Ausführliche Beratung mit erhöhtem Zeitaufwand >10 Minuten.