Let's talk about GOÄ - GOÄ-Ziffer 1

Leistungstext GOÄ Ziffer 1:
Beratung – auch mittels Fernsprecher

Die Beratung ist eine höchstpersönliche Leistung und kann somit nicht an nicht-ärztliche Mitarbeiter (wie z. B. MFA) delegiert werden!

Sie hat keine Mindestdauer und ist nicht neben anderen Beratungsleistungen berechnungsfähig.

Ziffer 1 ist im Behandlungsfall nur 1x neben Leistungen des Abschnittes C - O berechnungsfähig

Praxistipp:

  • Beratung bis 9 Minuten Ziffer 1 mit Faktor 2,3 berechnen

  • Beratungen über 10 Minuten Ziffer 1 mit Faktor 3,5 berechnen

Begründung: Ausführliche Beratung mit erhöhtem Zeitaufwand >10 Minuten.

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