Kinesiotapes als IGeL bei GKV-Patienten

  • Leistung entspricht der GOÄ Ziffer 207 analog je Taping

  • Kleinere Gelenke werden mit der GOÄ Ziffer 206 analog abgerechnet

  • Tapeverbände ohne Einschließung eines Gelenkes werden mit der GOÄ Ziffer 201 analog abgerechnet

TIPP:

  • Materialkosten nicht vergessen

  • bei großer Ausdehnung des zu tapenden Bereiches kann der Faktor gesteigert werden

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